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Kurt Singer

Einzelfälle: Kindern helfen,
wenn sie von Lehrern gekränkt werden

„Eine so schlechte Lateinklasse hatte ich noch nie!“ –
Der Lehrer „macht“ seit Jahren „schlechte Lateinklassen“

Wenn Erwachsene aus ihrer Schulzeit, Schüler aus dem Unterricht erzählen, ist immer wieder von kränkendem Lehrerverhalten die Rede: Sie fühlten sich schlecht behandelt, unfair geprüft, vor anderen bloßgestellt, beschimpft, bestraft oder beschämt, ungerecht angegriffen, bei Lernproblemen im Stich gelassen, in ihrer Persönlichkeit verletzt. „Aber das sind doch nur Einzelfälle.“ Mit diesem Satz geben sich jene zufrieden, die sich nicht in das Leid verletzter Kinder einfühlen, und die auch ihre eigene Person in der Erinnerung als Schüler nicht wahrnehmen können.

In einer fünften Gymnasialklasse beginnt der Lateinlehrer die Unterrichtsstunde so: „Ihr habt eine hundsmiserable Stegreifaufgabe geschrieben. Klassendurchschnitt 4,7. Das ist nicht einmal Hauptschulniveau, eine Idiotenschule bräuchte man für euch. Eine so schlechte Lateinklasse hatte ich noch nie.“ Die Kinder sind vor fünf Monaten mit Hoffnungen, Erwartungen, Unsicherheiten und Ängsten ins Gymnasium eingetreten. Dass sie von ihrem Lehrer beleidigt wurden, führte zu keinem Aufruhr bei Eltern und Kollegen. Dabei ist bekannt: Dieser Lateinlehrer hat seit Jahrzehnten nur schlechte Lateinklassen; denn er macht sie. Das kann jeder erkennen: Wenn er so mangelhafte Arbeiten bei den Kindern feststellt, muss ein mangelhafter Unterricht vorausgegangen sein. Tatsächlich gibt es Eltern, die diesen logischen Zusammenhang sehen. Aber sie wagen nicht, ihn öffentlich zu diskutieren. Zu tief haben sich Autoritätsängste aus der eigenen Schulzeit in ihnen festgesetzt, als dass sie sich jetzt gegen die „Autorität“ auflehnen könnten.

Kinder vor Einzelfällen schützen –
Für mehr Demokratie und Menschlichkeit in der Schule

Zwar sind es Einzelfälle, in denen Schülerinnen und Schüler durch Lehrer in ihrem Selbstwertgefühl verletzt werden. Aber unpädagogisches Handeln weniger Lehrer stört das Lernen vieler Kinder. Verletzendes Lehrerverhalten wirkt zudem als Krankheitserreger „ansteckend“ in die Schule hinein. Es macht die menschlichen Grundwerte pädagogischen Handelns unkenntlich. Die großen Schrecken kränkenden Lehrerverhaltens setzen sich in den kleinen Schrecken des Schulalltags fort: in der Furcht vor Prüfungen, vor Versagen und Blamage, vor plötzlichem Aufgerufen-Werden.

Viele Lehrer bemühen sich, unterrichtlich kompetent, mitfühlfähig, und als moralisches Vorbild auf die Schüler einzugehen. Aber unpädagogische Verordnungen wie Zensuren und nicht Kindern orientierte Lehrpläne zwingen sie, Kinder unter Druck zu setzen und deren Individualität zu missachten. Seelisch verletzendes Lehrerverhalten kann Kinder kränken, krank und dumm machen. Wenn sich etwas verändern soll, muss der würdelose Umgang mit Schülern öffentlich gemacht und bearbeitet werden. Eltern, Lehrer, Schüler und Politiker sollten mit Zivilcourage für demokratische Verhältnisse in der Schule eintreten und für eine neue Ethik des Zusammenlebens im Unterricht.

„Du bist einfach zu dumm für die höhere Schule“

Marion wurde von ihrer Lehrerin persönlich beleidigt. „Ich hatte gut gelernt auf die Mathematikstunde. Aber als mich die Lehrerin an die Tafel holte, merkte ich, wie ich zitterte. Ich habe an der Tafel nur noch unendlich viele Klammern und Zahlen gesehen, alles verschwamm vor meinen Augen. Da machte mich die Lehrerin lächerlich: ,Jetzt steht sie da wie der Ochs vor’m Berg. Da brauchst du nicht an die Zimmerdecke schauen, in deinem Hirn ist nichts drin.Wie kann man sich nur so saudumm anstellen. Du bist einfach zu dumm für eine höhere Schule. Was das für eine Note ist, kannst du dir denken. Setz dich!’ Ich hab’ mich furchtbar geschämt und ging an meinen Platz. Das war richtig gemein von ihr und hatte eine wahnsinnige Wut. Aber ich traute mich nichts mehr zu sagen. Dass die Schüler so fertig macht, ist nicht nur mir passiert, sondern auch Mitschülerinnen.“(1)

Pädagogischer Takt schützt vor seelischer Verletzung –
Lehrerinnen und Lehrer als Vorbilder für Rücksichtnahme

Lehrerinnen und Lehrern wie diesen mangelt es an einer Grundform pädagogischen Handelns, dem pädagogischen Takt. Die ungleiche Situation zwischen Kindern und Erwachsenen erfordert, sich in Kinder einzudenken, Rücksicht vorzuleben und die Schüler zu Rücksicht anzuleiten. Bei Lehrern mit pädagogischem Takt können Kinder sicher sein, nie bloßgestellt, nicht unvorhergesehen aufgerufen zu werden. Sie werden nicht ausgelacht und beschämt, Zensuren werden nicht vor anderen bekannt gegeben. Taktvolle Lehrer bemängeln Fehler nicht öffentlich; sie korrigieren behutsam, um die Schülerarbeit nicht zu entwerten. Fehler-Freundlichkeit ist ein Unterrichtsprinzip: Aus Fehlern lernen, statt Kinder damit zu verurteilen. Taktvolle Lehrer vermeiden es, geistige und körperliche Schwächen von Jugendlichen aufzuzeigen, Kinder durch Ironie oder mit Schimpf- und Spottnamen zu erniedrigen. All dies trägt umgekehrt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler lernen, auf Lehrer Rücksicht zu nehmen.

Demütigung, Drohung, Auslachen, Angstmachen verstößt gegen den Pädagogischen Takt

Die unachtsame Art, in der manche Lehrer mit Kindern umgehen, beschädigt deren Lernbereitschaft. Oft schildern sie verzweifelt, wie hilflos sie gegenüber kränkenden Lehrern sind. Diese stellen Schüler mit missglückten Arbeiten bloß, lachen sie aus und machen sie verächtlich, lassen sie an Prüfungsaufgaben „hängen“, bedrohen und disziplinieren sie mit schlechten Noten. Sie lesen ohne Einverständnis der Schüler missglückte Arbeiten vor, blamieren Kinder, erniedrigen sie durch Kritik an ihrem Aussehen, rufen Schüler auch dann auf, wenn diese sich nicht zu Wort melden und wenn klar ist, dass die Aufgerufenen keine Antwort wissen und lediglich in eine peinliche Situation geraten; sie geben Zensuren öffentlich bekannt, beleidigen Kinder mit ironischen Bemerkungen, äußern sich abfällig über die „Dummheit“ Einzelner. Sogar Begriffe aus der Foltersprache werden ausgesprochen: „Dann muss ich die Notenschraube anziehen.“

Einzelfälle gefürchteter Lehrer überfallen Kinder mit unangekündigten Proben, lassen Schwache hilflos zurück, geben trotz schulgesetzlichen Verbots Strafaufgaben, beachten einzelne Kinder nicht, sehen weniger das, was geglückt, als das, was missglückt ist. Sie lassen nicht mit sich reden und verweigern Schülern, mitzubestimmen. Sie nehmen nicht Rücksicht auf die individuelle Situation, sondern stellen überhöhte Leistungsforderungen. Sie missbrauchen Teile der Unterrichtsstunde, um auszufragen, statt zu unterrichten, helfen den Kindern nicht, wenn sie sich schwer tun. Durch pädagogisch unakzeptables Lehrerverhalten fühlen sich die Schüler ungerecht behandelt, beleidigt, beschimpft, verspottet, klein gemacht, geängstigt. Angst im Unterricht hat sogar einen speziellen Begriff: Schulangst. Kindern Angst einzujagen, ist seelische Gewalt; sie behindert junge Menschen in ihrer Leistungsfähigkeit.

Gewalt in der Schule gibt es nicht nur bei einzelnen Jugendlichen,
sondern auch beim Macht-Missbrauch einzelner Lehrer

Heute wird viel von Gewalt in der Schule gesprochen. Dabei denken die meisten nur an Aggressivität, die von gewalttätigen Schülern ausgeht. Das überrascht; denn Jugendliche sagen, sie seien öfter gewalttätigem Lehrerverhalten ausgesetzt als gewaltbereiten Mitschülern. Auch Erwachsene erzählen weniger über aggressive Klassenkameraden als über aggressive Lehrer, unter denen sie litten.

Die Erziehungswissenschaftler der Universität Salzburg, Volker Krumm und Susanne Weiß (2) haben herausgefunden: „Schüler leiden unter Kränkungen durch Lehrer ähnlich oft und ähnlich stark wie unter Kränkungen durch Mitschüler.“ Aber fast alle, die das Thema ‚Gewalt in der Schule’ angingen, untersuchten nicht Gewalthandlungen, die von den mächtigen Schulangehörigen ausgehen, „von Direktoren, Lehrern, Schulwarten, Sekretariatsangestellten oder einzelnen Vätern und Müttern in der Schule. Fast alle untersuchten Gewalt, die von der schwächsten Gruppe in der Schule ausgeht: den Schülern.“

70 Prozent der Befragten berichten von Kränkungen durch Lehrer –
Aufsatz-Nachbesprechung als „öffentliche Hinrichtung“

Zu der Untersuchung über pädagogisch inakzeptables Lehrerverhalten werteten die Erziehungswissenschaftler 915 Fragebögen an Studenten aus. Danach erlebten 78 Prozent der Befragten Kränkungen. Wiederholte Kränkungen wurden mehr als doppelt so häufig berichtet wie einmalige. „Lehrerverhalten, das als kränkend erlebt wurde war zum Beispiel: Bloßstellen, Schimpfen, Zuschreibung von Dummheit, Unterlassene Hilfeleistung, Ignorieren, ungerechte Strafe, Unterstellen von Fehlverhalten, Drohen mit Sitzenbleiben-Lassen, unfaires Prüfen, unfaire Mitteilung an andere Lehrer, Ablehnung, Schikane“ (Krumm und Weiß).

Alle kennen den Macht-Missbrauch der Einzelfälle, aber die meisten hüllen seelisch verletzendes Lehrerverhalten in Schweigen. Dadurch tragen sie dazu bei, dass Schule für Kinder zum Schülerschicksal werden kann. Zum Beispiel beim Einzelfall Deutschlehrerin: Sie liest nach jeder Deutscharbeit die „Fünfer- und Sechseraufsätze“ vor und kommentiert diese ironisch. In der Regel trifft es wiederholt die gleichen Schülerinnen und Schüler. Mehrmals liefen zwei Mädchen während diesem Entwertungs-Ritual weinend aus dem Klassenzimmer. Mitschüler bezeichneten die „Aufsatz-Nachbesprechung“ als „öffentliche Hinrichtung“.

Die einfühlsame Klassensprecherin bittet die Studienrätin, die gekränkten Mitschülerinnen nicht mehr vor der Klasse herabzusetzen. Die betroffenen Mädchen würden sich beschämt fühlen, sie hätten vor jeder neuen „Aufsatzbesprechung“ Angst. Die Studienrätin weist die Bitte der Klassensprecherin barsch zurück: „Ich denke gar nicht daran, mir von euch meinen Unterricht vorschreiben zu lassen. Ihr kapiert wohl nicht, dass ihr aus den miserablen Arbeiten lernen könnt – und das habt ihr bitter nötig, das gilt übrigens auch für Sie!“

Anschauungsunterricht darüber, wie man Schwache bloßstellt –
Sollen Jugendliche abstumpfen, um die Schule ertragen zu können?

Tatsächlich lernen die Schüler etwas, nämlich: Wie man Schwache rücksichtslos bloß stellt und noch mehr schwächt, sie lernen den Deutschunterricht fürchten, sie lernen, ohnmächtig zu sein gegenüber dem Macht-Missbrauch der Lehrerin; denn auch die Schulleiterin und der Verbindungslehrer „wollen sich nicht in den Unterricht einmischen“. Bei dieser Lehrerin passt die berechtigte Frage eines lernwilligen Schülers an seinen Lehrer: Wie kann ich lernen, was Sie wissen, ohne zu werden, wie Sie sind?

Die Lehrerin erniedrigt Schülerinnen wiederholt. Sie betritt zum Beispiel das Klassenzimmer und sagt zu dem vor ihr sitzenden Mädchen: „Um Gottes willen, deine Visage kann ich heute nicht ertragen, setz’ dich bitte nach hinten.” – Es erfolgt kein Protest bei Schülern, Kolleginnen und Eltern. Die meinen dazu: „Bei der darf man nicht zimperlich sein.” Sollen feinfühlige Kinder abstumpfen, um fühllose Lehrerinnen ertragen zu können?

Das Lehrerverhalten in der Umkehrung vom Schüler zum Lehrer betrachten,
da wird die Unanständigkeit deutlicher

Was geschähe, wenn die Jugendliche das beleidigende Verhalten umkehren und die Oberstudienrätin beim Betreten des Klassenzimmers anschreien würde: „Um Gottes Willen, Ihre Visage kann ich heute nicht ertragen, verlassen Sie bitte diesen Raum”? – Die verletzenden Bemerkungen seien nur Spaß, meinte die Lehrerin ungerührt, als man sie darauf ansprach. Aber den Jugendlichen vergeht der Spaß – und die Freude am Aufsatzunterricht. Die Vorkommnisse sind schulbekannt. Aber der Elternbeirat sieht sich nicht für die Kinder zuständig: Man könne die Lehrerin nicht ändern. Man dürfe sich nicht einmischen, wenn es um die verletzte Ehre der Schüler geht? Wo doch seit dem Jahr 2000 den Kindern durch ein neues Gesetz „gewaltfreie Erziehung“ zugesagt wurde und seither seelische Verletzungen als strafbare Handlungen gelten? Unpädagogisches Lehrerverhalten der Einzelfälle wird geduldet, jahrzehntelang. Für viele Menschen wird dadurch verschwommen, worin pädagogisches Handeln eigentlich besteht.

Ein Pädagogischer Lehrer-Eid als Selbstverpflichtung –
Die Grundlage einer humanen Schule

Hartmut von Hentig (3), der Gründer der Bielefelder Laborschule, empfiehlt Lehrerinnen und Lehrern einen „neuen Eid“: eine Selbstverpflichtung der Lehrer zu einer pädagogischen Ethik.

So wie Ärzte im hippokratischen Eid, sollten Lehrer in einer Selbstverpflichtung versprechen

  • jedes Kind in seinen Eigenheiten zu achten,

  • für seine körperliche und seelische Unversehrtheit einzustehen,

  • seine Regungen zu respektieren,

  • ihm zuzuhören, es ernst zu nehmen.

Lehrer verpflichten sich

  • Schüler die Kunst der Verständigung und des Verstehens zu lehren,

  • sie bereit zu machen, Verantwortung für die Gemeinschaft zu tragen,

  • und sie erfahren lassen, wie das gemeinte gute Leben ist.

Dem Eid entsprechend

  • leben die Pädagogen vor, wie man mit Schwierigkeiten zurecht kommt,

  • sich der Kritik der Schüler und Sachkundigen stellt,

  • und sich allen Verhältnissen widersetzt, auch Dienstvorschriften, die die humanen Vorsätze behindern.

Ein solcher Eid gäbe pädagogisch engagierten Lehrern in ihrem wert-erfüllten Handeln Sicherheit und Ermutigung. Dieser Ehrenkodex schafft die Grundlage für eine pädagogische Schule und hebt das Ansehen der Lehrerinnen und Lehrer.

„Aber Lehrer sind doch auch nur Menschen“ –
Pädagogischer Imperativ: Kinder nicht in ihrem Selbstwert verletzen

Kinder müssen Eigenheiten ihrer Lehrer ertragen, wie die Lehrer die der Kinder. Alle sind unterschiedlich, haben ihre Schwierigkeiten, ihre Vorzüge und Nachteile. Schüler lernen in Lehrern andere Menschen kennen, lernen, sich mit ihnen auseinander zu setzen, streben ihnen als Vorbilder nach, oder werden vom negativen Beispiel abgeschreckt. „Lehrer sind doch auch nur Menschen“, aber sie dürfen keine Unmenschen sein. Um diese handelt es sich bei den Einzelfällen kränkenden Lehrerverhaltens.

Lehrer können wütend werden, ärgerlich sein, schimpfen, sich wehren gegen Riesenansprüche, sich mit Festigkeit abgrenzen, ein halt-gebendes Nein setzen, in Zorn geraten, sie dürfen in gerechter Weise strafen, von den Schülern Anstrengung fordern, sich gegen achtungsloses Schülerverhalten wehren, sich vor schlechter Behandlung durch Jugendliche schützen. Nur eines sollten sie nie: Kinder und Jugendliche „klein machen“, sie mit ihrer Person entwerten, sie mit nieder machenden Worten kränken: „Stellst du dich wieder dumm an“, sie mit ausstoßenden Bemerkungen isolieren: „Du gehörst eigentlich nicht auf die Realschule“ mit entwertenden Feststellungen entmutigen: „Das ist doch sinnlos, was du da machst“, mit ironischen Worten verletzen: „Eine vorzügliche Arbeit, die du da geliefert hast“, sie mit vernichtenden Voraussagen aufgeben: „So wie ich das sehe, wirst du das nie schaffen“, sie mit Schwächen bloß stellen: „Da lese ich euch jetzt den Aufsatz von B. vor...“, ihnen die Zukunft absprechen: „Du landest bestimmt noch einmal bei der Putzkolonne.“

Miteinander reden über Unterricht und Schule –
Fragen an Schülerinnen und Schüler zum achtsamen Umgang

  • Wie oft freust du dich auf den nächsten Schultag? Worauf freust du dich?

  • Habt ihr in eurer Klasse ein angstfreies Lernklima? Wann gehst du mit Angst in die Schule? Wovor hast du am meisten Angst? Sprichst du darüber mit den Eltern, Mitschülern und Lehrern? Oder meinst du, du müssest cool sein und nichts davon zeigen? Du solltest die Angst nicht verleugnen, sondern ernst nehmen.

  • Kann du ohne Angst zum Lehrer hingehen und ihm sagen: „Das habe ich nicht verstanden, bitte erklären Sie es mir noch mal”?

  • Bei welchen Lehrerinnen und Lehrern lernst du gern und strengst dich bereitwillig an? Woran liegt das?

  • Arbeitest du im Unterricht bereitwillig mit? In welchen Unterrichtssituationen meldest du dich zu Wort und wie geht es dir dabei?

  • Gehen in deiner Klasse Schülerinnen und Schüler im Unterricht rücksichtsvoll miteinander um? Sind Schüler gegenüber den Lehrern und die Lehrer gegenüber den Schülern freundlich? Gehst du taktvoll mit Lehrerin und Lehrer um? Kannst du ihnen sagen, wenn dir etwas gut gefällt?

  • Hat dich schon einmal ein Lehrer beleidigt? Wie spielte sich das ab? Wie war dir zu Mute? - Sagtest du hernach dem Lehrer, wie dich sein Verhalten gekränkt hat? Zum Beispiel, wenn er dich bloß stellte, lächerlich machte, beleidigte?

  • Hast du den Eindruck der Lehrer sieht dich persönlich, oder nur deine Leistung, sagt er auch einmal ein persönliches Wort zu dir?

  • Führt ihr mit dem Klassenlehrer regelmäßig Kreisgespräche zum Thema: Wir und die Schule? Denkt ihr gemeinsam mit der Lehrerin über die Frage nach: Wie stellen wir uns die Schule schöner vor – und was können wir gleich heute verbessern?

  • Gibt es eine Schülersprechstunde, in der Kinder und Jugendliche mit Lehrern bereden können, wozu im Unterricht keine Gelegenheit ist?

  • Können in die Elternsprechstunde auch die Schüler mitkommen, damit nicht über sie, sondern mit ihnen geredet wir?

  • Wirst du von Lehrerinnen und Lehrern nur mit deinem Einverständnis aufgerufen, also wenn du dich meldest? Oder auch gegen deinen Willen? Wie erlebst du es, vor der Klasse ausgefragt zu werden? Gerätst du in ängstliche Erregung, fühlst du dich blockiert, oder freust du dich, dein Wissen zeigen zu können? Könnt Ihr mit Lehrern darüber sprechen?

  • Kann du sicher sein, in der Klasse nie bloßgestellt zu werden? Gehört es in deiner Klasse zu den Regeln, nie einen Schüler auszulachen oder zu beschämen? Ist es selbstverständlich, Zensuren auf keinen Fall öffentlich bekannt zu geben?

  • Besprecht Ihr Eure Wünsche, Ängste und Probleme regelmäßig im Kreisgespräch mit den Klassensprechern?

Eine Klassenlehrerin steht zu ihren Schülern und lässt sich mit dem kränkenden Kollegen ein

In einem Fall achtungslosen Lehrerverhaltens wandten sich die Jugendlichen an ihre Klassenlehrerin. Diese hatte selbst Angst vor dem Chemielehrer. Aber sie fand sich unglaubwürdig, wenn sie ihren Schülern nicht beistand; denn sie selbst regte die Jugendlichen an, kritisch ihre Meinung zu sagen. Im Zwiespalt zwischen Schweigen und Einmischen folgte sie ihrer Verantwortung, zum Unrecht Nein zu sagen.

Die Klassenlehrerin ging mit ihrer Angst zu dem Kollegen und ließ sich mit ihrer Überzeugung erkennen. Ihre Stimme zitterte, als sie das Gespräch begann: „Ich möchte Ihnen sagen, was mich schon lange belastet. Es geht um meine Klasse. Ich finde es demütigend, die Kinder so in Angst zu versetzen …” – Frau M. berichtete nun nicht nur von den Nöten der Kinder, sondern sagte, was sie persönlich dachte: dass sie es für pädagogisch unakzeptabel hält, mit Schülern so entwertend umzugehen. Sie bat den Oberstudienrat, die Schüler nicht mehr zu beschimpfen. Der Kollege verteidigte sich: die Kinder wären zu zimperlich; er müsse sich Respekt verschaffen, sonst tanzten sie ihm auf dem Kopf herum…

Ist die Nicht-Einmischung Kollegialität oder Kumpanei? –
„Tapferkeit vor dem Freund“ wagen

Beide waren erregt, aber kamen ins Gespräch. Es schien, als fühlte sich der Chemielehrer beim Angstmachen doch nicht wohl. Offenbar musste er sich wegen eigener Ängste panzern, aber er war bereit, noch einmal mit der Kollegin zu reden. Aus der Konfrontation folgten mehrere kollegiale Gespräche. Letztlich hatte die Klassenlehrerin den Eindruck, der gefürchtete Kollege sei erleichtert darüber, dass sie ihn ansprach. Denn die hinter seinem Rücken vollzogene üble Nachrede von Lehrerkollegen und Eltern war ihm nicht entgangen. Der Oberstudienrat veränderte nicht seinen Charakter, aber er milderte sein lernstörendes Verhalten. Die Schüler berichteten, dass er das bloßstellende Abfragen unterließ. Sie waren stolz auf ihre Lehrerin, die das Notsignal der Kinder aufnahm und zu ihren Schülern stand. Die Studienrätin war zufrieden mit sich, weil sie ihren ethischen Wertmaßstäben treu blieb.

Oft nennen es Lehrer „Kollegialität”, wenn sie bei pädagogisch unannehmbarem Lehrerverhalten wegschauen, statt Kindern zu helfen. In Wirklichkeit sind sie gleichgültig, fürchten sich vor der Einmischung oder betreiben Kumpanei. Die Klassenlehrerin hingegen ließ Mitleid zu und nahm den verletzenden Kollegen ernst. Sie führte keinen Überzeugungs-Machtkampf, sondern ließ sich mit ihrem Besorgt-Sein und ihrem Wunsch nach Abhilfe begreifen. Da sie sich gewaltlos einmischte, endete der Konflikt nicht in Aggressivität. Die Haltung der Klassenlehrerin war „Tapferkeit vor dem Freund”. So nennt Ingeborg Bachmann den Mut, innerhalb der eigenen Gruppe den Widerspruch zu wagen, im Kollegium oder im Elternbeirat eine gegensätzliche Meinung zu vertreten.

Seelische Beschädigung wirkt lange nach

Die Gleichgültigkeit gegenüber seelisch verletzten Schulkindern drückt sich in dem Satz aus: „Das kommt doch nur in Einzelfällen vor.” Diese Haltung ermöglicht es, den verletzenden Einzelfall auf sich beruhen zu lassen, ohne den Kindern zu helfen. So wiederholt sich der „Einzelfall“ immer wieder. In der Untersuchung von Volker Krumm und Susanne Weiß wurden auf einer siebenstufigen Skala die Kränkungen von den Befragten „durchschnittlich als ‚schwer’ beurteilt. 64 Prozent der Studentinnen und 53 Prozent der Studenten stuften ihre Kränkungen als ‚schwer’, ‚sehr schwer’, oder ‚sehr, sehr schwer’ ein... Für die Hälfte der Studenten und ein Viertel der Studentinnen ist die bei der Befragung erzählte Kränkungsgeschichte vergangen. Für die übrigen 49 Prozent der Studenten und 74 Prozent der Studentinnen hatte der Vorfall nachhaltige Wirkung. 8 Prozent der Studentinnen und 6 Prozent der Studenten bedrückt oder beschäftigt er sogar heute noch häufig.“

Schüler können bei unpädagogischem Lehrerverhalten Hilfe holen –
Eltern, Verbindungslehrer, Schulpsychologen sollten sie dazu ermutigen

  • Führst du Gespräche mit Mitschülern in der Absicht, dich mit ihnen auszutauschen, gemeinsam euere Beobachtungen zu überprüfen, euch zu solidarisieren, um das belastende Lehrerverhalten abzuwenden?

  • Besprecht ihr euer Anliegen mit der Klassenlehrerin oder einem Lehrer, von dem ihr wisst, dass er euch ernst nimmt?

  • Setzt ihr euch mit dem Klassensprecher zusammen und überlegt, wie ihr euch selbst helfen und von wem ihr euch helfen lassen könnt?

  • Arbeitet ihr mit den Schulsprechern zusammen und informiert euch darüber, welche Rechte Schülerinnen und Schülern zustehen und wie euch die Schülervertretung unterstützen kann?

  • Versucht ihr, mit dem schwierigen Lehrer ein Klassengespräch zu führen, in dem ihr die kränkenden Vorgänge darstellt und ihn bittet, sie zu unterlassen?

  • Könnt ihr in einer kleinen Schülergruppe mit dem verletzenden Lehrer über eure Ängste und Wünsche reden?

  • Es kann hilfreich sein, ein gemeinsames Gespräch zwischen Schülern, Eltern und Lehrern zu organisieren. Zum Beispiel als Gesprächsabend, auf dem alle Seiten gleichberechtigt sind und eine neutrale Person die Veranstaltung leitet.

  • Vertraut ihr euch dem Vertrauens- oder Verbindungslehrer an und bittet ihn, euch zu unterstützen?

  • Sprecht ihr mit dem Schulpsychologen über das unpsychologische Verhalten des gefürchteten Lehrers und bittet ihr ihn nachdrücklich um psychologische Hilfe und um sichtbare Zeichen dafür, dass er sich für euch einsetzt?

  • Versucht ihr, mit dem schwierigen Lehrer unter Beisein eines von beiden Seiten akzeptierten anderen Lehrers zu sprechen, um die Seite der Schüler darzustellen und die des Lehrers anzuhören?

  • Sprecht ihr mit euren Eltern darüber, wie sie euch unterstützen und wie sie euch gegen das Unrecht schützen können?

  • Habt ihr ein Gespräch mit dem Schulleiter geführt, in dem ihr ihm genau dokumentierte Beobachtungen aus dem Unterricht schriftlich vorlegen konntet und ihn nachdrücklich bittet, euch zu unterstützen?

  • Könnt ihr in Gruppenarbeit eine schriftliche Dokumentation über die verletzenden Vorfälle zusammenstellen?

  • Nehmen die Elternvertreter Kontakt mit euch auf, tut ihr das mit ihnen? Werdet ihr bei Konflikten von den Elternvertretern gehört und unterstützt?

  • Wenn ihr innerhalb der Schule zu wenig gehört werdet: Könnt ihr Gespräche mit der vorgesetzten Schulbehörde führen?

Wenn Schüler unter „Mobbing“ durch Lehrer leiden:
Kränkungen wahrnehmen, statt wegschauen

Kinder in Schulnot können meist nicht mit dem Schutz staatlicher Behörden rechnen, wenn ihnen ihre Grundrechte verwehrt werden. Sie haben noch keinen Bundesbeauftragen der Regierung wie die Frauen, Soldaten, Ausländer, Patienten. Dabei bräuchten sie als die Schwächsten in der Gesellschaft am dringendsten eine Lobby, die ihre Rechte schützt. Sie können sich keinen Rechtsanwalt nehmen, der ihre Bürgerrechte vertritt. Schlimmer noch: Nicht einmal des Beistands ihrer Eltern dürfen sie sicher sein. Deren Fürsorge setzt häufig gerade dann aus, wenn sie ihr Kind vor seelischer Verletzung durch Lehrer schützen sollten. Zwar sind viele Schülereltern unzufrieden. Sie leiden unter der Schule, weil sie sehen, wie ihre Kinder und sie selbst unter Druck geraten. Manche von ihnen müssen in einem fort trösten, ermuntern, fordern, unterstützen. Nicht selten wird durch die unpädagogischen Unterrichtsbedingungen das Familienklima getrübt. Aber nur wenige Eltern kritisieren die lernstörenden Verhältnisse öffentlich.

„Schüler klagen im Prinzip über ein Verhalten von Lehrern, das heute ‚Mobbing’ genannt wird, wenn es von Erwachsenen erlebt wird.“ In der Mobbing-Forschung wird Mobbing „definiert als eine ‚negative Kommunikation’, die mindestens einmal in der Woche vorkommt, und das mindestens 6 Monate lang. Nach diesen Kriterien beschrieben 16,9 Prozent aller 915 befragten Studenten, wie sie während ihrer Schulzeit unter Mobbing durch einen Lehrer oder eine Lehrerin gelitten haben“ (Volker Krumm, Susanne Weiß).

Eine Mutter wagt Einspruch gegen einen Lehrer, der ihren Jungen mobbte

Armin litt darunter, dass ein Lehrer wiederholt missglückte Arbeiten spöttisch kommentierte, ihn lächerlich machte, seine Fähigkeiten als „hoffnungslos” bezeichnete, dann ihn wieder lange Zeit verächtlich ignorierte. Den Jugendlichen verfolgten die kränkenden Situationen bis in den Schlaf, und er klagte über Spannungs-Kopfschmerz. Die Mutter hatte so viel Angst vor der Schule wie der Junge. Sie fragte sich: Mache ich es nicht schlimmer, wenn ich mich beschwere?

Schließlich wurde ihr Mitgefühl zur moralischen Kraft. Sie ging mit ihrer Angst in die Sprechstunde, griff den Lehrer nicht an, kritisierte nicht sein unpädagogisches Verhalten, sondern ließ sich erkennen: mit ihrem Kummer und mit der Not des Jungen, für den die Schule zum Alptraum wurde. Sie sagte dem Lehrer, wie kränkend sie es finde, das Kind bloßzustellen. Das Gespräch verlief anders, als die Mutter befürchtete. Zwar verteidigte sich der Realschullehrer: der Junge würde alles zu dramatisch sehen, er wäre zu sensibel. Kann die Schule sensible Kinder nicht brauchen? Vielleicht kam im Lehrer doch Scham über sein erniedrigendes Verhalten auf. Denn der Einspruch der Mutter bewirkte, dass der Lehrer den Jungen nicht mehr demütigte. Er fand sich sogar bereit, mit dem Schüler zu sprechen.

Die Gleichgültigkeit überwinden – Mitleid macht hilfsbereit und mutig

Der Mut der Mutter bewirkte, dass Lehrer, Eltern und Schüler ins Gespräch kamen. Dadurch wurde eine kränkende Situation gemildert. Es schien, als schreckte die Frau den Lehrer aus seiner Gleichgültigkeit auf. Denn, so Elie Wiesel: „Das Gegenteil von Liebe ist nicht Hass, sondern Gleichgültigkeit.” Töten wir unseren Widerspruchsmut durch Gleichgültigkeit ab? Vorsätzliche Kränkungen verübt nur eine Minderheit von Lehrerinnen und Lehrern. Aber diese Minderheit verletzt damit Tausende von Kindern. Darf menschlicher Anstand im Klassenzimmer außer Kraft gesetzt werden? Die Verstöße gegen die Menschlichkeit

  • werden in der Regel von Vorgesetzten stillschweigend hingenommen;

  • gebilligt von Dutzenden von Kolleginnen und Kollegen – oder auch missbilligt, aber ohne öffentliche Empörung;

  • geduldet oder auch erduldet von Hunderten von Eltern, manche von ihnen kennen den kränkenden Lehrer bereits aus ihrer eigenen Schulzeit. Sie verharren in Resignation;

  • werden erlitten von ungezählten Kindern, die sich nicht wehren können.

Eltern tun alles, um von ihren Kindern Schaden abzuwenden. Nicht so in der Schule. Dabei könnten sie sehen, dass die Schulumstände, von denen sie resigniert sagen „Da müssen die Kinder durch”, nicht zu mehr, sondern zu weniger Leistungsfähigkeit führen.

Kinder vor seelischer Verletzung schützen –
Eltern, Lehrer und Schüler sind nicht ohnmächtig

Wenn Eltern psychisch kränkendes Lehrerverhalten erkennen und Verantwortung für die Kinder übernehmen, ermöglicht das den Lehrern, ihr Verhalten zu überdenken. Konflikte müssen öffentlich gemacht und gemeinschaftliche Formen des Umgangs mit ihnen eingeübt werden. Mit dem Vorwand „Wenn wir an Lehrern etwas aussetzen, schaden wir unserem Kind”, flüchten Eltern in einen Totstell-Reflex – und lassen Kinder in ihrer Ohnmacht allein. Tatsächlich schadet den Schülern nicht die elterliche Einmischung, sondern dass sie zu achtungslosem Lehrerverhalten schweigen.

Es gibt vielerlei Wege den Konflikt in der Auseinandersetzung mit unpädagogisch handelnden Lehrern zu bearbeiten, vom Einzelgespräch bis zu „Runden Tischen” für Eltern, Lehrer, Schüler und Helfer. Voraussetzung ist, pädagogisch inakzeptables Lehrerverhalten nicht wegschauend oder bagatellisierend hinzunehmen und aus dem Gegeneinander ein Miteinander zu machen, um gemeinsame Lösungen zu finden. Eltern müssen nicht im Gefühl der Ohnmacht sich selbst und die Kinder aufgeben.

Konfliktbearbeitung – „Runde Tische” für Eltern, Lehrer, Schüler

  • Genau hinsehen, statt wegzuschauen. Eltern, Lehrerkollegen und Schüler sollten den Ist-Zustand der unpädagogischen Situation möglichst scharf wahrnehmen.

  • Die Kinder frei erzählen lassen, was sie in der Schule bedrückt. Sich dafür interessieren, wie sie das ängstigende oder überfordernde oder kränkende Unterrichtsklima erleben.

  • Den Kindern zuhören, sie ernst nehmen, wenn sie über bedrückende Vorkommnisse berichten. Nicht gleich mit Ratschlägen oder eigener Meinung das von Schülern Mitgeteilte zudecken.

  • Mit dem Kind überlegen, ob es selbst etwas tun kann, um die ängstigende Situation zu verbessern: ob es sich traut, zum Lehrer hinzugehen und ihm zu sagen, wie beleidigend seine Bemerkung war, und ihn zu bitten, es nicht mehr auszulachen. Zu diesem Schritt sollten wir Kinder ermutigen, für manche kann er allerdings überfordernd sein. In jedem Fall brauchen die Kinder das mutige Vorbild von Eltern oder Anteil nehmenden Lehrerkollegen, die die Auseinandersetzung mit dem kränkenden Lehrer aufnehmen.

  • Das Elterngespräch mit dem schwierigen Lehrer riskieren: Sich als Eltern begreiflich machen, die Not des Kindes und die eigene Not erkennen lassen. Den Lehrer nicht vorschnell schuldig sprechen, sondern die Lehrersicht anhören, aber auf den Persönlichkeitsrechten des Schülers bestehen. Das Erleben des Kindes mitteilen, berichten, wie sich das Verhalten des Lehrers zu Hause und im Unterricht auswirkt.

  • Die Schüler in der Schulsprechstunde dabei sein lassen, um „an einem Tisch“ größere Offenheit und Gemeinsamkeit zu schaffen. Schüler, Eltern und Lehrer haben Gelegenheit, ihre Sicht darzustellen.

  • Gespräche mit anderen Schülereltern: über deren Erfahrungen und Beobachtungen; sich solidarisieren, um gemeinsam für die Kinder einzutreten. Der erste Schritt sollte immer die unmittelbare Auseinandersetzung mit dem verletzenden Lehrer sein.

  • Beobachtungen, eigene Erfahrungen der Eltern oder Kollegen, Mitteilung der Schülerinnen und Schüler schriftlich festhalten zu einer Dokumentation der Vorkommnisse, die glaubhaft bestätigt werden kann. Es ist fair, diese Dokumentation dem Lehrer zur Stellungnahme zu übergeben.

  • Den schwierigen Lehrer über die nächsten Schritte informieren – zum Beispiel über geplante Gespräche mit Schulleitung, Schulbehörde, darüber dass der Konflikt, wenn keine Lösung in Sicht ist, schul-öffentlich weiter geführt wird.

  • Gespräche der Eltern mit der Klassenlehrerin, dem Vertrauenslehrer (Verbindungslehrer) und mit aufgeschlossenen Lehrern des Kollegiums. Die verletzenden Situationen aufzeigen und um Mithilfe bitten.

  • Gespräch der Eltern mit der Schulleitung auf der Grundlage genauer Informationen über demütigendes, taktloses, überforderndes oder unterdrückendes Lehrerverhalten, zu dem eine Dokumentation erarbeitet wurde.

  • Briefe als Gesprächsgrundlage an die Beteiligten schreiben; das erleichtert die Argumentation. Die Briefe drücken den Wunsch und die Bereitschaft aus, den Konflikt gemeinsam zu lösen.

  • Gespräche von Lehrerkollegen mit dem unpädagogisch handelnden Kollegen: einzeln oder in kleiner Gruppe hilfreiches pädagogisches Handeln aufzeigen, den Konflikt klären und Hilfsangebote machen, kollegiale Beratung oder Konfliktbearbeitung mit Hilfe eines Dritten: Mediation.

  • Gespräche mit Schulpsychologin, Beratungslehrer oder Schulsozialarbeiter: Wie kann den Kindern geholfen werden, wie können sich Psychologe und Beratungslehrer engagieren? Welche Stellen können um Hilfe gebeten werden?

  • Offenes Gespräch in der Lehrerkonferenz und im Schulforum; ein Bündnis für Veränderungen anstreben; gemeinsame kollegiale Lösungen suchen. Den Lehrer durch die Konfrontation anregen, sich selbst in seinem unpädagogischen Handeln wahrzunehmen und etwas zu tun, um sein Verhalten zu ändern.

  • Konflikt-bearbeitende Gespräche der Schüler mit dem schwierigen Lehrer, zusammen mit einem Vertrauenslehrer oder einem Lehrer, der die Zustimmung der Schüler wie des Lehrers hat. Vorschläge erarbeiten und aufmerksam verfolgen, wie sie verwirklicht werden.

  • Klassen- und Schulsprecher in die Konfliktbearbeitung einbeziehen. Die Schülersprecher bitten, aktiv zu werden, sich im Rahmen der Schülermitverwaltung für die Mitschüler einzusetzen. Sich durch die Schulsprecher über die Rechte der Schüler informieren lassen und diese Rechte wahrnehmen.

  • Diskussion im Elternbeirat. Gespräche von Elternvertretern mit dem beklagten Lehrer, dem Klassenlehrer und der Schulleitung. Gespräche mit Schülern der Klasse, in der sich ein Konflikt abspielt.

  • Eine Elternversammlung einberufen, diese gründlich vorbereiten, eine Versammlungsleiterin wählen. Sie leitet das Gespräch und sorgt dafür, dass alle Seiten zu Wort kommen. Erste konkrete Schritte der Konfliktbearbeitung vereinbaren.

  • Sich pädagogisch sachverständig machen, um argumentieren zu können: entsprechende Literatur studieren, Erziehungswissenschaftler oder andere schulkompetente Personen um Beratung bitten.

  • Die Schulordnung und Schulgesetze studieren und auf den aktuellen Konfliktfall hin anwenden, aber auch das Grundgesetz, die „Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen, das bürgerliche Gesetzbuch, die Hausordnung der Schule, die Verfassung, den Lehrplan. Sich Sachkenntnis zur politisch-pädagogischen Argumentation aneignen.

  • Gegebenenfalls vom Kinderarzt schulbedingte psychosomatische Erkrankungen bescheinigen lassen, im Fall einer Therapie die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in die Konfliktlösung einbeziehen.

  • Antrag auf Umschulung des durch den Lehrer gekränkten Kindes zu einer anderen Lehrerin stellen, um dem Kind einen Neuanfang zu ermöglichen; pädagogisch-psychologische Begründung des Antrags auf Schulwechsel ist das gestörte pädagogische Verhältnis.

  • Vorsprache bei der Schulbehörde. Die sorgfältig erarbeitete Dokumentation über Vorfälle vorlegen, die gegen die Würde des Kindes verstoßen.

  • Wenn sich innerhalb der Schule nichts bewegen lässt: Öffentlichkeit herstellen mit Hilfe von Presse und anderen Medien, Kinderschutzbund, evangelische und katholische Jugendhilfe, Kreisjugendring, Politikern, Bürgerinitiativen. Alle Personen und Institutionen alarmieren, die sich für die demokratischen Rechte der Schüler und Eltern einsetzen.

  • Dienstaufsichtsbeschwerde, gestützt auf das Unterrichtsgesetz, die Schulordnung, das Beamtenrecht, Grundgesetz, die Verfassung und Kinderkonvention der Vereinten Nationen.

  • Vom Petitionsrecht Gebrauch machen, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen, die Volksvertreter und den Landtag wenden. Den Abgeordneten des Wahlkreises aufsuchen.

  • An die Kultusministerin persönlich einen Brief schreiben, sie auf die gegen die Gesetze verstoßenden, die Schüler verletzenden Vorfälle hinweisen; sie bitten, den Kindern zu helfen.

  • Gerichtliches Vorgehen bei Verstößen gegen die Persönlichkeitsrechte der Kinder nach den geltenden Gesetzen. Sich von in Schulangelegenheiten erfahrenen und für Kinder engagierten Juristen beraten lassen.

Kinder büßen nicht die Schulkritik der Eltern,
sondern deren Schweigen zum Unrecht

Eine Mutter wartete nicht darauf, bis sie ihre Angst vor der Lehrerin überwunden hatte, sondern ging mit ihrer Angst in die Sprechstunde und erzählte, was sie bedrückte: „Meine Tochter kam mehrmals weinend aus der Schule – wegen der Englischstunde bei Ihnen. Ich möchte Ihnen sagen, wie es ihr geht. Sie erzählt mir, wenn sie plötzlich aufgerufen wird, sei sie so aufgeregt, dass ihr nichts mehr einfällt, obwohl sie gut gelernt hat. Davon überzeuge ich mich immer wieder selbst. Meine Tochter sagt, erst hernach fällt ihr wieder ein, was sie hätte sagen können. Sie ist dann wegen der mündlichen Sechs verzweifelt. …” Die Studienrätin konnte nicht wissen, dass das Mädchen, wenn es unerwartet aufgerufen wird, offenbar aus Angst in eine Denk-Blockade gerät. Die Mitteilung der Schülermutter half ihr, die Schülersicht wahrzunehmen und daraus pädagogische Folgerungen zu ziehen. Schon die wechselseitige Verständigung entspannte für alle drei Beteiligten die Situation. Immer wieder geht es darum

  • ein Bewusstsein für Recht und Unrecht zu entwickeln, das jede Entmutigung und Herabsetzung von Schülerinnen und Schülern vermeidet,

  • die Zumutung auf sich zu nehmen, für sich selbst und die Kinder einzutreten,

  • sich über Unrecht und Unachtsamkeit nicht nur im Stillen zu empören, sondern es öffentlich zu tun, und es nicht nur von anderen zu erwarten.

  • über die Verletzung der Menschenwürde nicht nur zu jammern, sondern den Widerspruch zu wagen.

Der Macht-Missbrauch von Lehrern verstößt gegen gültige Normen –
Für die Würde des Schülers politisch werden

Die Tabus bei pädagogisch unzulänglichem Lehrerverhalten abzubauen, bedeutet für den einzelnen: Ich wehre mich, indem ich weder dem Totschweigen, noch dem Verunglimpfen eine Chance gebe. Stattdessen mische ich mich ein, konfrontiere den schwierigen Lehrer in hilfreicher Absicht mit seinem undemokratischen Verhalten, trete schützend vor jene, die sich selbst nicht schützen können. Ich stelle dem Einzelfall verletzenden Lehrerverhaltens meinen persönlichen Einzelfall entgegen: nämlich den, mich gegen die Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu wehren. Ich leiste an der Stelle Widerstand, an der ich von den Nöten der Schüler berührt bin.

Was alle an der Schule Beteiligten aufrütteln sollte, beschreiben Volker Krumm und Susanne Weiß in der Zusammenfassung ihrer Untersuchung über den Machtmissbrauch von Lehrern so: „Das Lehrerverhalten, das die Befragten schildern, verstößt gegen gültige Normen. Zum Teil gegen Normen mit Gesetzeskraft: Körperverletzung, Beleidigung einschließlich Beschimpfung mit Schimpfwörtern, Freiheitsberaubung, entwürdigende Erziehungsmaßnahmen. Darüber hinaus verstößt es gegen pädagogische Normen, die heute allgemeine Anerkennung verdienen. Es verstößt letztlich gegen die allgemeine Norm aller Pädagogen, die Entwicklung der ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu fördern und sich am ‚Kindeswohl’ zu orientieren. Das geschilderte Lehrerverhalten hat das Gegenteil von Förderung und Kindeswohl bewirkt. Lehrer, die die Entwicklung oder das psychische und physische Wohlbefinden der Kinder beeinträchtigen, indem sie demotivieren, das Selbstvertrauen schmälern, Abneigung gegen sich und die Schule bewirken, Angst, Kummer und Schmerz bereiten, verhalten sich wie Ärzte, die statt zu heilen, krank machen.“

Verhaltensgestörte Lehrerinnen und Lehrer brauchen Konfrontation und Hilfe

Ein Verhalten, das Kindern schadet, muss für Lehrer Folgen haben. Sie müssen mit ihrem kränkenden Verhalten konfrontiert, bei der Korrektur ihres Verhaltens unterstützt, zu pädagogischer Weiterbildung und zur Arbeit an ihrer Person verpflichtet werden. Möglichkeiten:

  • Konfrontation des Lehrers mit seinem pädagogisch unannehmbaren Verhalten durch Kollegen, Eltern, Schüler, Schulbehörde. Den Konflikt aufdecken und benennen, genau hinsehen und offen miteinander reden.

  • Individuelle Krisenberatung in Einzel- und Gruppen-Supervision. Wöchentliche Sitzungen, in denen die Konflikte mit einem Schulpsychologen oder Psychotherapeuten oder Gruppenleiter bearbeitet werden.

  • Didaktische Einzelberatung, in der Lehrerinnen und Lehrer lernen, wie man unterrichtet. Ein Lehrer, der lernt, pädagogisch zu handeln, gerät nicht so leicht in Versuchung, seine Macht zu missbrauchen.

  • Kollegiale Beratung durch erfahrene, pädagogisch und didaktisch befähigte Kollegen. Sie lassen sich als Tutoren auf den Lehrer ein; dabei sind wechselseitige Unterrichtsbesuche hilfreich.

  • Pädagogische Konferenzen, in denen sich das Kollegium grenzensetzend und unterstützungsbereit auf den schwierigen Kollegen einlässt.

  • Pädagogisch-psychologische Fortbildung. Verbesserung der erziehungspsychologischen Fähigkeit durch Teilnahme an Arbeitskreisen, Selbsthilfegruppen, Lehrgängen, Vorträgen.

  • Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche am „Runden Tisch”; Diskutieren wie sich das verletzende Verhalten auswirkt, und wie es durch gemeinsame Anstrengung und Abmachungen überwunden werden kann.

  • Themenzentrierte Interaktionsgruppe. In ihr wird das persönliche Erleben in Zusammenhang gebracht mit den schulischen Konflikten und dem Hier und Jetzt in der Gruppe; Selbst- und Fremdwahrnehmung werden unterstützt.

  • Konfliktgesprächsgruppe – Balint-Gruppe: Bearbeitung der erzieherischen und unterrichtlichen Probleme und deren Beziehungsaspekte mit Hilfe tiefenpsychologischer Erkenntnis. Balint-Gruppen machen mitfühlfähiger und sicherer in der Konfliktbearbeitung.

  • Selbsterfahrungsgruppen für die Auseinandersetzung mit der eigenen Person, auch deren unbewussten Seiten. Beziehungserfahrungen fördern Selbstreflexion und Konfliktfähigkeit.

  • Psychotherapie im Falle tieferliegender Schwierigkeiten, verursacht durch eine neurotische Entwicklung. Es werden unbewusste Motive und Gewohnheiten bearbeitet, die zu unpädagogischem Handeln führen. Unter Umständen muss Psychotherapie zur Auflage gemacht werden.

  • Verpflichtung, sich weiterzubilden. Sind verhaltensgestörte Lehrerinnen und Lehrer nicht bereit, von sich aus Wege der Hilfe zu beschreiten, müssen sie verpflichtet werden, pädagogische und didaktische Mängel durch Fortbildung zu beseitigen und den Nachweis für pädagogische Fortschritte zu erbringen.

  • Versetzung auf eine Verwaltungsstelle, wenn der Lehrer für seinen Beruf ungeeignet ist und die Kinder durch ihn Schaden erleiden; Entlassung entsprechend des Beamtengesetzes.

Demokratische Einmischung gegen das Tabu verletzenden Lehrerverhaltens –
Politik als praktizierte Sittlichkeit

Wenn wir damit beginnen, verletzendes Lehrerverhalten nicht mehr zu tabuieren, verwirklichen wir mehr Demokratie: Politisch zu werden im Elternbeirat, im Kollegium, in der Gemeinde, einer Bürgerinitiative, in einer Partei, in aktuellen Initiativen... Václav Havel (4) beschreibt in seinen Sommermeditationen „Politik als praktizierte Sittlichkeit”: Gerade jene Menschen, die sich nicht für Politik geeignet finden, sollten sich ihrer annehmen. „Wenn jemand bescheiden ist und nicht nach Macht strebt, ist er nicht etwa ungeeignet, sich der Politik zu widmen, sondern gehört im Gegenteil in sie hinein. Es stimmt nicht, dass ein Politiker notwendigerweise intrigieren muss. Die Voraussetzung für Politik ist nicht die Fähigkeit zu lügen. In der Politik können nicht nur gefühllose Zyniker bestehen. Diese alle, das ist wahr, zieht Politik an. Aber letztlich wird sich menschliche Politik durchsetzen: Politik als praktizierte Sittlichkeit.”

Politik als praktizierte Sittlichkeit mag uns angesichts häufig praktizierter Unsittlichkeit als Utopie erscheinen. Umso dringlicher ist es, sich für eine Ethik der Anteilnahme und humanen Verantwortung einzusetzen. Dazu gehört, in optimistischer Praxis dafür einzutreten, dass die Würde des Schülers unantastbar ist. Das Problembewusstsein für Menschenrechte in der Schule muss geweckt werden. Am Thema „Macht-Missbrauch von Lehrern“ könnte allen bewusst werden, dass die Rechte des Kindes zu wenig beachtet werden. Dass verletzendes Lehrerverhalten immer wieder totgeschwiegen wird, muss nicht nur zum pädagogischen und menschlichen, sondern auch zum politischen Problem werden.

Schülerpolitische Vorschläge für Humanität im Unterricht

  • Persönlichkeitsrechte müssen auch Schülerrechte sein
    Persönlichkeitsverletzungen, die Schülern durch Lehrer zugefügt werden, dürfen nicht tabuiert werden. Kinder, die unter dem Macht-Missbrauch von Lehrern leiden, brauchen nicht nur die Hilfe von Eltern und Lehrern, sondern auch die Hilfe der Politiker. Das Grundrecht „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ gilt auch für Schüler.

  • Die Rechte der Schüler stärken
    Schülern muss ermöglicht werden, ihre Interessen auszudrücken und im Rahmen der schulischen Aufgaben umzusetzen. Kinder und Jugendliche sind fähig, demokratisch mitzusprechen bei der Lernstoff-Auswahl, der Unterrichtsmethode und dem schulischen Zusammenleben. Sie brauchen ein Mitbestimmungsrecht in allen sie betreffenden Fragen des Unterrichts und des Schullebens. Dadurch wird ihr eigenverantwortliches Handeln gestärkt.

  • Seelische Züchtigung verbieten
    Das ist durch Gesetz festgelegt. Aber es müsste stärker ins Bewusstsein von Lehrern, Schülern, Eltern und Politikern eingehen. Kinder bloß stellen, beleidigen, sie in ihrer Ehre verletzen, sie auslachen, ihre Person entwerten: das ist nicht nur unpädagogisches Verhaltengehen, sondern kann strafbares Handeln sein. Das Gesetz über gewaltfreie Erziehung muss mitden konkreten Konsequenzen in Schulordnung und Schulgesetze eingehen.

  • Schülern ermöglichen, seelischer Gewalt von Lehrern auszuweichen
    Lehrer- und Schulwechsel, einen anderen Lehrer wählen, kann für beide Seiten entlastend sein, wenn es sich um eine lernstörende und nicht aufzulösende Unverträglichkeit zwischen Lehrer und Schüler handelt.

  • Kindern das Recht auf Kritik an Lehrern geben
    Kritik ist nicht einseitig von Lehrern zu Schülern möglich, sondern auch umgekehrt. Die Schüler können lernen, Kritik in konstruktiver Weise vorzubringen, sie sollten einüben, welche Möglichkeiten kritischer Teilhabe es im Schüler-Lehrer-Verhältnis gibt. Kritik schließt immer auch Selbstkritik ein und unterstützt die Schüler in der demokratischen Tugend der Kritikfähigkeit.

  • Durch Schülerbeauftragte die Grundrechte der Schüler schützen
    Bei bestimmten Gruppen abhängiger Bürger wachen Bundesbeauftragte darüber, dass die demokratischen Rechte gewahrt werden: Wehrbeauftragte für Soldaten, Frauenbeauftragte für Frauen, Ausländerbeauftragte für ausländische Bürger, Bundesbeauftragte für Patienten. „Kinderbeauftragte“, wo es sie gibt, kümmern sich nicht hinreichend um schulische Belange. Auch von ihnen wird oft das Tabu befolgt, Lehrer nicht zu kritisieren. Schüler sind in einer abhängigen Stellung; sie bräuchten „Treuhänder“, die ihre grundgesetzlichen Rechte schützen. Schülerbeauftragte könnten ein Gegengewicht zu den Lobbys von Lehrern bilden.

  • Schülern kostenfreien Rechtsschutz gewähren
    Lehrer haben mehrfachen Rechtsschutz durch Berufsverband, Anstellungsbehörde und privat. Schüler brauchen Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche juristisch beraten und ihnen beistehen, wenn sie rechtswidrig behandelt werden. Sie bedürfen des gleichen Rechtsschutzes, den ihre Lehrer genießen.

  • Neutrale Instanzen für Schülerhilfe schaffen
    Es müssen mehr Einrichtungen geschaffen werden wie: Kontakt-Telefon, unabhängige Schülerberatungs-Stellen, psychosoziale Betreuung. Wenn Kinder durch die Schule in Not gebracht werden, sollten sie sich an unparteiischen Stellen beraten lassen können.

  • Demokratisches Handeln praktisch erfahren lassen
    Die Schüler müssen an dem Ort Demokratie erfahren, an dem sie die meiste Zeit verbringen: in der Schule. Lehrer sollten sie anleiten, demokratisch mitzuwirken: Die Schüler müssen ihre Rechte kennen, lernen wie man eine Klassensprecherwahl durchführt und wie sie die Aufgaben der Schülermitverwaltung erfüllen, wie sie mehr Demokratie für mehr Humanität im Schulalltag verwirklichen können.

  • Lebenslanges Lernen von Lehrern im Unterrichten und Umgang mit Kindern
    Lehrer-Sein ist ein helfender Beruf. Für den konflikt-bearbeitenden und entwicklungsfördernden Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind Lehrer zu wenig ausgebildet. Deshalb bedürfen sie einer Weiterbildung über die gesamte Berufszeit hinweg, wie dies bei anderen helfenden Berufen üblich ist. Unterrichtliche Kompetenz ist eine Voraussetzung für den achtsamen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Lehrerinnen und Lehrer so aus- und fortzubilden, dass sie Kinder gut unterrichten können, entspräche der Würde des Schülers.

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1- Mehr dazu in: Kurt Singer: Die Würde des Schülers ist antastbar (20023)
2- Volker Krumm und Susanne Weiß: Machtmissbrauch von Lehrern in Österreich (2002)
3- Hartmut von Hentig: Die Schule neu denken (1993)
4- Václav Havel: Sommermeditationen (1992)

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